Pfarrhäuser abgeben - Dienstwohnungspflicht aufheben
Idee
Pfarrhäuser abgeben - Dienstwohnungspflicht aufheben
Im Kirchenkresi reichen die Baumittel nicht mehr, um alle fälligen Reparaturen, selbst in der Dringlichkeitsstufe 1 durchzuführen. Nun soll daher auch an die Aufgabe von Sakralgebäuden gedacht werden.
Warum hebt man nicht zunächst die Dienstwohnungspflicht auf und ermöglicht Pastorinnen und Pastoren die eigenständige Wahl des Wohnens (im Gemeinde- bzw. Einsatzgebiet)?
Die Kirchenkreise profitieren vom Wegfall der Bausanierung z.T. sehr maroder Gebäude; die AmtinhaberInnen profitieren von der Möglichkeit, über erworbene Immobilien zusätzliche Altersvorsorge zu betreiben.
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