Pfarrhäuser abgeben - Dienstwohnungspflicht aufheben
Idee
Pfarrhäuser abgeben - Dienstwohnungspflicht aufheben
Im Kirchenkresi reichen die Baumittel nicht mehr, um alle fälligen Reparaturen, selbst in der Dringlichkeitsstufe 1 durchzuführen. Nun soll daher auch an die Aufgabe von Sakralgebäuden gedacht werden.
Warum hebt man nicht zunächst die Dienstwohnungspflicht auf und ermöglicht Pastorinnen und Pastoren die eigenständige Wahl des Wohnens (im Gemeinde- bzw. Einsatzgebiet)?
Die Kirchenkreise profitieren vom Wegfall der Bausanierung z.T. sehr maroder Gebäude; die AmtinhaberInnen profitieren von der Möglichkeit, über erworbene Immobilien zusätzliche Altersvorsorge zu betreiben.
Offen
Vielen Dank Thomas.
Dein Beitrag greift eine Debatte auf, die in der Landeskirche schon seit 2009, damals noch unter der Überschrift “Zukunft der Pfarrhäuser”, geführt wird. Die Diskussion ist wertvoll und unter den derzeitigen Gesichtspunkten sicherlich nochmal anders zu führen als noch vor über einem Jahrzehnt. Für eine Weiterarbeit an diesem Thema haben sich leider bisher keine Interessierten gefunden, aber wir sind sicher, dass die Diskussion noch geführt werden wird.
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Konversation mit Torben
Für die Aufhebung der Residenzpflicht bin ich sehr. Das gewichtigste Argument PRO Residenzpflicht ist (denke ich), dass die Pastorin "vor Ort" ist oder "erreichbar". De facto dürfte dieses "vor Ort" sein aber höchstens von 30-40 Personen bemerkt bzw. in Anspruch genommen werden, mit der Folge, dass sich hier eine relativ kleine Gruppe in einer "Blubble" einrichtet, bestätigt und bezankt.
Wenn wir überlegen, wie die Kirche sich öffnen kann in die Kommune, dann dürfte hier einer der Helbelansatzpunkte sein.
Ich würde dabei durchaus noch zwischen Residenz- und Dienstwohnungspflicht unterscheiden. Es ist ja sinnvoll, dass Pastorinnen und Pastoren im Ort erreichbar sein können (Residenz), dieses muss aber nicht mit einer Dienstwohnung verknüpft sein.
Übrigens, in den 20 Jahren, die ich im Pfarrhaus gewohnt habe, haben nahezu ausschließlich Obdachlose das Pfarrhaus als Medium der Kontaktaufnahme genutzt. Alle anderen haben vorher telefonisch oder per mail einen Termin vereinbart (der dann meist bei ihnen stattgefunden hat).
Grundsätzlich stimme ich dazu. Insbesondere in schwierigen Wohnungsmärkten kann es aber auch ein starker Pull-Faktor sein, eine Dienstwohnung zur Verfügung zu stellen. Eine zu strenge Residenzpflicht (zum Beispiel im Gemeindegebiet), könnte ohne optionale Verfügbarkeit eines Wohnsitzes in Zukunft nicht unbedingt die Personalsuche erleichtern.
Wichtiges Pro Argument ist aber auch, dass einige Pfarrhäuser für Haushalte von einer oder von zwei Personen überdimensioniert sind. Mit Blick auf Verkaufsprozesse von kirchlichen Immobilien und Grundbesitz würde ich mir noch wünschen, die Möglichkeit langfristiger Einnahmen über Erbpacht o.ä. einmaliger Einnahmen von Verkäufen gegenüberzustellen. Das bedeutet nicht, dass wir unbedingt die Pfarrhäuser vermieten müssen. Aber wenn die Einnahme für einmalige Ausgaben verwendet wird, verbauen wir zukünftigen Generationen Möglichkeiten, Ressourcen für tägliche Arbeit zu haben.
Das stimmt. Immobilien in einem guten Zustand können dauerhaft zusätzliche Einnahmen generieren und so die Gemeindehaushalte entlasten. Viele Pfarrhäuser sind aber bereits heute in einem so schlechten Bauzustand, dass die laufende Bauunterhaltung die Mieteinnahmen übersteigt.
Die Besoldung eines Pastors/einer Pastorin nach A13/A14 sollte eigentlich ausreichen, um eine angemessene Unterkunft finden zu können.
Momentan muss die Gemeinde entweder ein altes Haus zu hohen Kosten unterhalten oder ein neueres Haus viel zu günstig zur Verfügung stellen.
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