Pfarrhäuser abgeben - Dienstwohnungspflicht aufheben
Idee
Pfarrhäuser abgeben - Dienstwohnungspflicht aufheben
Im Kirchenkresi reichen die Baumittel nicht mehr, um alle fälligen Reparaturen, selbst in der Dringlichkeitsstufe 1 durchzuführen. Nun soll daher auch an die Aufgabe von Sakralgebäuden gedacht werden.
Warum hebt man nicht zunächst die Dienstwohnungspflicht auf und ermöglicht Pastorinnen und Pastoren die eigenständige Wahl des Wohnens (im Gemeinde- bzw. Einsatzgebiet)?
Die Kirchenkreise profitieren vom Wegfall der Bausanierung z.T. sehr maroder Gebäude; die AmtinhaberInnen profitieren von der Möglichkeit, über erworbene Immobilien zusätzliche Altersvorsorge zu betreiben.
Offen
Vielen Dank Thomas.
Dein Beitrag greift eine Debatte auf, die in der Landeskirche schon seit 2009, damals noch unter der Überschrift “Zukunft der Pfarrhäuser”, geführt wird. Die Diskussion ist wertvoll und unter den derzeitigen Gesichtspunkten sicherlich nochmal anders zu führen als noch vor über einem Jahrzehnt. Für eine Weiterarbeit an diesem Thema haben sich leider bisher keine Interessierten gefunden, aber wir sind sicher, dass die Diskussion noch geführt werden wird.
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Die Besoldung eines Pastors/einer Pastorin nach A13/A14 sollte eigentlich ausreichen, um eine angemessene Unterkunft finden zu können.
Momentan muss die Gemeinde entweder ein altes Haus zu hohen Kosten unterhalten oder ein neueres Haus viel zu günstig zur Verfügung stellen.
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