Das Aktenstück Nr. 104 B vertieft die bereits angestoßene Schwerpunktsetzung „Anfänge im Glauben“ und konkretisiert sie für die kirchliche Praxis. Darüber hinaus werden weitreichende Strukturveränderungen vorgeschlagen, die in einem Zehn-Punkte-Plan gebündelt sind. Dieser benennt zentrale Handlungsfelder und gibt Orientierung für die nächsten Schritte im Zukunftsprozess.
Aktenstück Nr. 104 B
Zehn-Punkte-Plan
Der Zehn-Punkte-Plan beschreibt zentrale Schritte für die Weiterarbeit in den Jahren 2025 und 2026. Er verfolgt zwei Ziele: Einsparungen von mindestens 30 % bis 2035 sowie eine klare Schwerpunktsetzung für die zukünftige Ausrichtung kirchlicher Arbeit. Die Punkte 1 bis 4 richten sich an Kirchenkreise und Einrichtungen, Punkte 5 bis 10 betreffen die übergreifende Infrastruktur, von Personalstrategie bis Klimaschutz.
Die Kirchenkreise beziehen in den Jahren 2026 und 2027 den Schwerpunkt "Anfänge im Glauben" auf die Kirchenkreis-Konzepterstellung für den nächsten Planungszeitraum, mit dem Ziel, dadurch Priorisierungen und Posteriorisierungen inhaltlich zu begründen. Die Handlungsvorschläge und Impulse für die Weiterarbeit mit der Schwerpunktsetzung des SPA stehen dafür zur Verfügung. Die Kirchenkreise agieren auf der Basis des Finanzausgleichsgesetzes (FAG), sind aber angehalten, eine Verbindung zwischen den inhaltlichen Überlegungen der Landeskirche und ihrer Arbeit herzustellen. Hierzu wird – unter Einbeziehung des dann aktuellen Stands des FAG und der Einsparziele und in Abstimmung mit den Leitenden auf mittlerer Ebene – eine Beschlussvorlage für die Tagung der Landessynode im November 2025 erarbeitet.
Das LKA und die landeskirchlichen Einrichtungen unterstützen die Kirchenkreise wie für den vergangenen Planungszeitraum intensiv bei der kommenden Konzeptentwicklung. Das betrifft auch eine Anwendung des landeskirchlichen Schwerpunktes auf die Konzepte, ebenso die Entwicklung eigener Schwerpunktsetzungen. Außerdem wird der seelsorgliche Umgang mit Verlusterfahrungen kirchlicher Arbeitsfelder begleitet. Diese Aufgaben sollen bei den Überlegungen über die künftige Struktur der Einrichtungslandschaft mitberücksichtigt werden.
Der Schwerpunkt wird auf die Einrichtungen in ihrer jetzigen Struktur und Arbeit
bezogen. Schon daraus sollen sich Priorisierungen und Posteriorisierungen der inhaltlichen Arbeit ergeben. Das ist eine Vorarbeit für den folgenden Punkt und nicht von ihm zu trennen.
Die Landschaft der unselbständigen Einrichtungen und ausgewählter Zuwendungsempfänger (z.B. im Medienbereich) wird nach (Dienst-)Leistungsfeldern "sortiert" (von Adressat*innen her gedacht, hier ist eine Bedarfserhebung der jeweiligen Zielgruppen notwendig). So kann anschließend nach einer effizienteren Strukturierung der zukünftigen Leistungserbringung gefragt werden.
In diesem Rahmen muss das bestehende Konzept aus den Bereichen "Aus-, Fort- und Weiterbildung" sowie "Seelsorge und Beratung" weiterentwickelt werden. Für die übrigen Einrichtungen müssen ähnliche Konzepte folgen. Für manche Einrichtungscluster kann im November 2025 schon ein Zukunftskonzept beschlossen werden, für die anderen werden Struktur und Zeitplan von Transformationsprozessen beschrieben und beschlossen.
Personal: Für alle Berufsgruppen ebenso wie für Ehrenamtliche wird ein Konzept entwickelt, das landeskirchenweite Personalstrategien, Personalgewinnung, Fortbildung und Qualifizierung umfasst. Die Frage von Ehrenamtlichen in traditionell "pastoralen" Arbeitsfeldern (Fachtagung im November 2025) wird dabei eine besondere Rolle spielen.
Verbeamtungen: Der Zielkonflikt zwischen langfristiger Finanzplanung und Personalgewinnung muss entschieden werden (mit Blick in die EKD). Die Landessynode sollte in Bezug auf das Berufsbeamtentum im November 2025 eine Grundsatzentscheidung treffen, mit der dann in den Austausch mit anderen Landeskirchen gegangen werden kann. Gegebenenfalls kann es auf ein Doppelmodell mit einer Offenheit für öffentlichrechtliche, wie für privatrechtliche Dienstverhältnisse hinauslaufen.
Beihilfe: Dazu wird im November 2025 ein Beschluss gefasst.
Hierzu werden hilfreiche Prognoseinstrumente entwickelt (z.B. Einordnung der
kommenden Ruhestände der geburtenstarken und einkommensstarken Jahrgänge). Strategien zur Ausfinanzierung der Pensionslasten sind ebenso notwendig wie hinreichende Vollkostenrechnung für Einrichtungen. Grundsätzlich muss in allen hier genannten Punkten auf klare und operationalisierbare Finanzdaten zurückgegriffen werden können.
Der laufende Prozess "#Kirchenverwaltung2030" muss Ziele für größere Effektivität und Verschlankung der Verwaltung auf allen Ebenen formulieren. Die Kompatibilität der Prozesse und der IT der Kirchenämter mit dem LKA muss verbindlich sein.
Die Kirchenkreise und Kirchengemeinden bekommen Hilfestellung bei der Lösung der Gebäudefragen, gerade im Hinblick darauf, dass bis zum Jahr 2035 Einsparungen von mindestens 30 % nötig sein werden – und außerdem Investitionen nötig sind, um die Klimaneutralität der Gebäude zu erreichen. Eine Lösung der Dienstwohnungsfrage wird erarbeitet.
Ein Konzept für die Kommunikation für/mit Öffentlichkeit, Mitgliedern, Mitarbeitenden, incl. digitaler Kommunikation, wird erarbeitet. Darüber hinaus ist eine eigene Strategie für Medienarbeit (Verkündigungssendungen sowie Journalistik) in den Bereichen des öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunks/Fernsehens sowie in Social-Media etc. zu entwickeln.
Ein Konzept für die Verschlankung des LKA wird erarbeitet. Das Konzept der Sprengel wird geprüft. Die synodalen Arbeitsformen werden reflektiert, inklusive der Struktur des Zukunftsprozesses.