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Strukturelle Veränderungen und Reformen

Zukunftsprozess › Reformen

Um die Kirche zukunftsfähig auszurichten, braucht es umfassende Reformen: sowohl zur Erreichung der Einsparziele von 30 % bis 2035 als auch zur klaren Fokussierung auf den Schwerpunkt "Anfänge im Glauben". Im Zukunftsprozess werden daher die folgenden Bereiche gezielt weiterentwickelt, um eine tragfähige und wirkungsvolle Gesamtausrichtung der Landeskirche zu ermöglichen.

1. Der Schwerpunkt wird auf die Kirchenkreis-Konzepte bezogen

Die Kirchenkreise beziehen in den Jahren 2026 und 2027 den Schwerpunkt "Anfänge im Glauben" auf die Kirchenkreis-Konzepterstellung für den nächsten Planungszeitraum, mit dem Ziel, dadurch Priorisierungen und Posteriorisierungen inhaltlich zu begründen. Die Handlungsvorschläge und Impulse für die Weiterarbeit mit der Schwerpunktsetzung stehen dafür zur Verfügung. Die Kirchenkreise agieren auf der Basis des Finanzausgleichsgesetzes (FAG), sind aber angehalten, eine Verbindung zwischen den inhaltlichen Überlegungen der Landeskirche und ihrer Arbeit herzustellen. 

Handlungsvorschläge und Impulse für die Weiterarbeit mit der Schwerpunktsetzung
2. Die Landeskirche unterstützt die Kirchenkreise bei der Schwerpunktsetzung

Das Landeskirchenamt und die landeskirchlichen Einrichtungen unterstützen die Kirchenkreise wie für den vergangenen Planungszeitraum intensiv bei der kommenden Konzeptentwicklung. Das betrifft auch eine Anwendung des landeskirchlichen Schwerpunktes auf die Konzepte, ebenso die Entwicklung eigener Schwerpunktsetzungen. Außerdem wird der seelsorgliche Umgang mit Verlusterfahrungen kirchlicher Arbeitsfelder begleitet. Diese Aufgaben sollen bei den Überlegungen über die künftige Struktur der Einrichtungslandschaft mitberücksichtigt werden.

3./4. Die Transformation der Einrichtungslandschaft

Die Landeskirche arbeitet seit 2024 intensiv an der Neuordnung ihrer vielfältigen unselbständigen Einrichtungen. Ausgangspunkt ist eine umfassende Clusterbildung nach Funktionen, um Doppelstrukturen abzubauen, Synergien zu nutzen, Ressourcen zu sparen und die Handlungsfähigkeit langfristig zu sichern. Ziel ist nicht die pauschale Schließung von Einrichtungen, sondern ihre Bündelung in größere, flexibel steuerbare Strukturen.

Besonders weit fortgeschritten ist die Planung im Cluster Aus-/Fort-/Weiterbildung sowie Seelsorge/Beratung.

Drei neue Zentren sollen entstehen: ein Zentrum für Aus-, Fort- und Weiterbildung, ein Zentrum für Gottesdienst und Kirchenmusik sowie ein Zentrum für Seelsorge und Beratung. Sie bündeln zahlreiche bisher eigenständige Einrichtungen, ermöglichen einheitlichere Leitungsstrukturen und sollen bis 2027 arbeitsfähig sein.

Parallel laufen Überlegungen, wie die Kompetenzen im Bereich Familien, Kinder, Jugend und Bildung gebündelt werden können. Die weiteren Cluster Tagungsstätten, Kirche weltweit, Öffentliche Verantwortung, Verwaltung und Medienarbeit, befinden sich in eigenen Transformationsprozessen.

5. Personalstrategie und Dienstrecht

Die Landeskirche steht vor großen personalen Herausforderungen: Sinkende Studierendenzahlen und zahlreiche Ruhestände führen dazu, dass die Zahl der Pfarrpersonen bis 2035 um ein Drittel zurückgeht. Nachwuchsgewinnung, etwa durch Quereinstiege, bekommt daher mehr Gewicht, ebenso wie die stärkere Einbindung Ehrenamtlicher. Parallel entstehen Überlegungen und Konzepte, die Pfarrstellen-Verrechnungsbeträge künftig jährlich oder zweijährlich fortzuschreiben, um Planungssicherheit zu erhöhen.

Auch im Dienstrecht laufen bereits Prüfprozesse. Dabei zeigt sich: Die Kosten unterscheiden sich weniger durch den Status (verbeamtet oder angestellt) als durch die konkrete Vergütung und eröffnen damit große Gestaltungsspielräume. Da das Beihilfesystem zunehmend unattraktiv und schwer kalkulierbar ist, rückt die Orientierung neuer Dienstverhältnisse an der gesetzlichen Krankenversicherung als flexiblere und verlässlichere Option in den Blick.

6. Verantwortliche Finanzstrategie

Sinkende Mitgliederzahlen, steigende Versorgungs- und Beihilfekosten sowie demografische Veränderungen belasten die Haushalte der Landeskirche nachhaltig. Die Finanzstrategie setzt daher auf eine planbare, gestufte Konsolidierung von rund 30 % bis 2035, um die finanzielle Leistungsfähigkeit zu sichern und zugleich die kirchlichen Kernaufgaben zu schützen.

Zentrale Elemente sind der schrittweise Abbau der Haushaltskosten, der Aufbau einheitlicher Kostenrechnungssysteme für mehr Transparenz sowie die Stärkung von Rückstellungen und Risikopuffern. Auch Versorgungskosten werden kontinuierlich hochgerechnet. Die digitale Transformation dient als Effizienzhebel, während eine klare Priorisierung begrenzte Mittel gezielt auf unverzichtbare Aufgaben lenkt. Ergänzend soll die Landeskirche zusätzliche Einnahmequellen, etwa durch Fundraising oder Kooperationen, stärker nutzen.

7. Kirchenverwaltung

Der Prozess #kirchenverwaltung2030 modernisiert die Verwaltung der Landeskirche grundlegend. Im Zentrum stehen vereinfachte Abläufe, klare Zuständigkeiten, digitale Werkzeuge und eine Verwaltungskultur, die serviceorientiert, verlässlich und ressourcenschonend arbeitet.

Getragen von einer breiten Steuerungsgruppe werden Standards entwickelt, ein landeskirchenweites Dokumentenmanagementsystem eingeführt, die Umsetzung des Klimaschutzgesetzes vorangetrieben und strategische IT-Themen neu ausgerichtet.

Gleichzeitig sind die systematische Analyse und Optimierung aller wesentlichen Verwaltungsprozesse gestartet, sowohl horizontal zwischen den Ebenen als auch vertikal zwischen Landeskirche, Kirchenkreisen und Gemeinden. Dies wird von einer externen Beratungsfirma begleitet, die anhand ausgewählter Prozesse exemplarische Optimierungsschritte entwickelt. Neben dem Verwaltungsprozess laufen weitere Modernisierungsschritte: eine neue Fachabteilung für IT, Strategie und Organisation treibt die digitale Transformation voran, während parallel ein Raumnutzungsprozess und die Optimierung der Bauverwaltung gestartet sind. Gemeinsam schaffen diese Maßnahmen die Grundlage für eine tragfähige, moderne und zukunftssichere Verwaltung.

8. Klimaschutz und Immobilienmanagement

Angesichts steigender Kosten, Klimavorgaben und veränderter Nutzungsbedarfe muss die kirchliche Gebäudelandschaft neu gedacht und klar priorisiert werden. Vier Ziele prägen die Planungen: ein angemessener Gebäudebestand für die kirchliche Arbeit, eine Kostenreduktion um mindestens 30 %, die Umsetzung des Klimaschutzgesetzes sowie die Orientierung an den Schwerpunkten des Zukunftsprozesses. Da die Entscheidungen über einzelne Gebäude bei den Kirchenkreisen liegen, schafft die Landessynode vor allem Rahmenbedingungen und Kriterien, etwa zur sozialen Funktion eines Gebäudes, Barrierefreiheit oder Spezialisierung von Räumen.

Grundlage aller Entscheidungen ist eine vollständige Analyse des aktuellen Bedarfs. Kirchenkreise müssen klären, welche Gebäude erhalten, umgenutzt, weiterentwickelt oder abgegeben werden sollen. Ein Stufenplan unterstützt diese Prozesse. Zudem sind Fragen wie Denkmalschutz, Klimaneutralität, Dienstwohnungen und Umzugskosten neu zu bewerten. Bis Ende 2026 sollen dazu konkrete Konzepte vorliegen, um die Gebäudelandschaft zukunftsfähig und ressourcenschonend auszurichten.

9. Kommunikation und Medienarbeit

Eine zeitgemäße Medienstrategie ist entscheidend dafür, wie Kirche Menschen erreicht. Darum soll die Vielzahl kirchlicher Medienangebote künftig stärker gebündelt und kooperativer gestaltet werden.

Im Zentrum der Überlegungen stehen Transparenz, eine Analyse aktueller Medientrends, die Überprüfung bestehender Strukturen sowie die Entwicklung tragfähiger und finanzierbarer Modelle für die Zukunft. Der Weiterentwicklungsprozess wird bewusst breit angelegt: Gemeinsam mit kirchlichen Leitungsgremien und Partnerinstitutionen soll ein gemeinsames Bild davon entstehen, wohin sich die Medienarbeit entwickeln soll und welche Prioritäten dafür gelten. Ziel ist ein abgestimmter Rahmen für eine zukunftsfähige, finanziell tragbare und wirksame Medienlandschaft.

10. Schlanke Leitungsstrukturen

Damit die Landeskirche auch künftig handlungsfähig und verlässlich bleibt, braucht es Weiterentwicklungen in ihren Leitungsstrukturen. Sowohl die Aufgaben der Sprengel als auch die Aufbau- und Arbeitsstrukturen des Landeskirchenamts werden daher mit Blick auf eine zukunftsfähige und ressourcenschonende Organisation neu betrachtet. Ziel ist es, Leitungsverantwortung klar, wirksam und den kommenden Herausforderungen angemessen zu gestalten.

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